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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) |
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Artikel 1: Geltungsbereich |
Artikel 2: Abschluß des Vermittlungsvertrages |
Artikel 3: Zahlung |
Artikel 4: Versand der Reiseunterlagen |
Artikel 5: Buchungsänderung & Stornierung |
Artikel 6: Hinweis zu möglichen Versicherungen |
Artikel 7: Anzeigepflicht des Kunden |
Artikel 8: Haftungsbeschränkungen & Verjähung |
Artikel 9: Schlußklauseln |
Artikel 10: Salvatorische Klausel |
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§1 Geltungsbereich
1.1.
Für sämtliche Verträge und der uns erteilten Aufträge betreffend der Bestellung und Lieferung von Fahrkarten und Tickets gelten ausschließlich die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB).
1.2.
Für die Vermittlung von Fahrkarten und Tickets durch meineFahrkarte.de (im folgenden "Vermittler") gelten die nachfolgenden Bedingungen. Sie regeln das Rechtsverhältnis zwischen dem Anmeldenden und dem Vermittler. Es wird eine entgeltliche Geschäftsbesorgung gemäß § 675 BGB vereinbart. Zwischen dem Anmeldenden und dem jeweiligen Leistungsträger ist meineFahrkarte.de hinsichtlich der Transportleistungen ausschließlich als Vermittler tätig und handelt im Auftrag des Kunden und/oder im Auftrag und für Rechnung des jeweiligen Transportunternehmens. Für die Durchführung der jeweiligen Reise gelten ausschließlich die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Leistungserbringers, auf die im Buchungsdialog gesondert hingewiesen wird. |
§2 Abschluss der Vermittlungsvertrags
2.1
Mit der Anmeldung bzw. Absenden der Online-Buchung bietet der Kunde dem Leistungserbringer den Abschluss eines Reisevertrages verbindlich an. Die Anmeldung erfolgt durch den Anmelder auch für alle in der Anmeldung mitaufgeführten Teilnehmer, für deren Verpflichtung der Anmelder wie für seine eigenen Verpflichtungen einsteht.
2.2
Der Vermittlungsvertrag kommt mit der Annahme durch den Leistungserbringer zustande. Der Kunde erhält mit oder nach Vertragsschluss eine Rechnung zugleich Buchungsbestätigung, die schriftlich oder auf elektronischem Wege zugestellt werden kann. Etwaige Unstimmigkeiten in der Buchungsbestätigung bzw. Rechnung sind meineFahrkarte.de unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 12 Stunden nach Versand der Buchungsbestätigung per Telefon oder E-Mail mitzuteilen.
2.3
Ein Widerrufsrecht besteht gemäß §312 g Abs 2 Nr 9 BGB bei Reiseleistungen in Verbindung mit § 651a BGB nicht.
2.4
Der Vermittler behält sich vor, vom Abschluß des Reisevertrages bis zur tatsächlichen Zusendung der Reiseunterlagen, insbesondere Fahrscheine und Beförderungsdokumente zurückzutreten, wenn der Verdacht von Betrug, Zahlungsunfähigkeit oder anderer wichtiger Gründe besteht.
2.5
Informationen zu etwaigen Änderungen betreffend Abfahrts- und Ankunftszeiten, Orte von Zwischenstationen, die dort zu erreichenden Anschlussverbindungen, Gesundheits- oder Einreisebesteimmungen im Zielland gehören nicht zu den vertraglich geschuldeten Vermittlungsleistungen. |
§3 Zahlung
3.1
Die volle Zahlung ist zum Zeitpunkt der Buchung fällig. Erhöht sich das Beförderungsentgelt nachträglich, z.B. durch die Buchung oder Inanspruchnahme von entgeltpflichtigen Zusatzleistungen oder Umbuchungen, wird der Mehrbetrag unverzüglich mit Eintritt des die Erhöhung auslösenden Umstandes, spätestens mit der Mitteilung durch uns an Sie fällig.
3.2
Sämtliche Zahlungen sind vorbehaltlich einer ausdrücklichen abweichenden Vereinbarung von uns durch Bankeinzug (Lastschrift mit Einzugsermächtigung oder mit Abbuchungsauftrag) zu erbringen. Sie erteilen dazu die Einzugsermächtigung bzw. den Abbuchungsauftrag für Ihr Girokonto bei einem deutschen Kreditinstitut. Zahlungen durch Bankeinzug sind nur bis zu 3 Tagen vor dem Tag des ersten Reisetages möglich. Wir behalten uns vor, die Zahlungsart „Bankeinzug“ auf „Lastschrift mit Abbuchungsauftrag“ zu beschränken.
3.3
Haben wir die von Ihnen gewählte Zahlungsart durch Buchungsbestätigung akzeptiert, gilt das Beförderungsentgelt solange als vorläufig entrichtet, bis wir feststellen oder begründeten Anlass zu der Annahme haben, dass
(a) die von Ihnen angegebenen Daten des Bankkontos falsch oder unvollständig sind,
(b) Sie nicht der berechtigte Bankkontoinhaber sind,
(c) Sie aus sonstigen Gründen nicht oder nicht in dem gesamten Umfang der durch den Beförderungsvertrag für Sie begründeten finanziellen Verpflichtungen über das Bankkonto zu verfügen berechtigt sind,
(d) Sie die uns erteilte Ermächtigung widerrufen haben,
(e) das Geldinstitut die von uns aufgrund Ihrer Ermächtigung angeforderte Zahlung nicht leistet, oder
(f) der von uns bei Ihrem Geldinstitut eingezogene Betrag ganz oder teilweise rückbelastet oder dessen Rückzahlung auf sonstige Weise geltend gemacht wird.
(g) Sie zum Zeitpunkt der Buchung aufgrund Privatinsolvenz oder finanzieller Engpässe nicht in der Lage sind, deb fälligen Gesamtbetrag
vollstöndig zu begleichen.
3.4
Solange das Beförderungsentgelt nicht vollständig entrichtet ist oder nach Artikel 3.3.f als vorläufig entrichtet gilt, sind wir berechtigt, sämtliche vermittelte Leistungen zu verweigern.
3.5
Wenn einer der in Artikel 3.3 lit. (a) bis (f) aufgeführten Fälle eintritt oder Sie eine Ihnen eingeräumte Zahlungsfrist nicht einhalten, haben wir das Recht,
(a) ein Inkassounternehmen mit dem Forderungseinzug zu beauftragen,
(b) Ihre Säumnis der SCHUFA anzuzeigen, soweit wir uns im Einzelfall vergewissert haben, dass Ihr Verhalten auf Zahlungsunfähigkeit oder Zahlungsunwilligkeit beruht,
(c) in den in Artikel 3.3. lit. (f) angeführten Fällen (Rückbelastungen) für unseren dadurch verursachten zusätzlichen Aufwand und die uns dadurch entstehenden Kosten von Ihnen eine Rückbelastungspauschale gemäß unserer Gebührenordnung zu verlangen, sofern Sie die Rückbelastung zu vertreten haben und uns nicht nachweisen, dass uns dadurch kein oder lediglich ein geringerer Schaden entstanden ist, und
(d) unseren sonstigen Schaden von Ihnen ersetzt zu verlangen.
(e) Strafanzeige wegen Betruges bei der zuständigen Staatsanwaltschaft zu erstatten.
(f) Mahngebühren in Höhe von 5,00 EUR (1.Mahnung) sowie 2,00 EUR (2.Mahnung) für den Zahlungsausfall zu erheben / berechnen
(g) Portokosten in Höhe der aktuell gültigen Portopreise für den Versand von Zahlungserinnerungen sowie Mahnungen weiterzuberechnen.
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§4 Versand der Reiseunterlagen
Die Reiseunterlagen und Tickets werden auf Kosten des Kunden zu den angegebenen, von Versandart und -land abhängigen Pauschalen an die vom Kunden angegebene Adresse übersandt. Teillieferungen sind zulässig, soweit diese für den Kunden zumutbar sind. Sind die Reiseunterlagen nicht bis spätestens 24 Stunden vor Reisebeginn beim Kunden eingegangen, ist der Vermittler umgehend zu benachrichtigen. Die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der Verschlechterung der Reiseunterlagen - mit Ausnahme des Sicherungsscheins - geht auf den Kunden über, sobald diese vom Vermittler einem Mitarbeiter des Transportunternehmens übergeben worden sind. Die Auswahl des Transportunternehmens erfolgt durch den Vermittler. |
§5 Buchungsänderung & Stornierung
5.0
Es gelten die Geschäftsbedingungen sowie Tarifbedingungen des jeweiligen Transportunternehmens.
5.1
Im Fall von Änderungen oder Stornierungen werden Buchungsgebühren gemäß unserer Gebührentabelle berechnet. Diese sind gemäß §3 Zahlung
unmittelbar nach Umbuchung oder Stornierung zur Zahlung fällig. |
§6 Hinweis zu möglichen Versicherungen
Der Vermittler weist auf die Möglichkeit des Abschlusses einer Reiserücktritts- und Reisegepäckversicherung sowie einer Versicherung zur Deckung der Rückführungskosten bei Unfall oder Krankheit hin. |
§7 Anzeigepflicht des Kunden
Mängel der Vermittlungsleistung sind dem Vermittler gegenüber innerhalb von vier Wochen ab Kenntnis des Mangels anzuzeigen. Dem Vermittler ist Gelegenheit zur Abhilfe zu geben. Unterbleibt diese Anzeige schuldhaft, entfallen jedwede Ansprüche des Kunden aus dem Vermittlungsvertrag, soweit eine zumutbare Abhilfe durch den Vermittler möglich gewesen wäre. |
§8 Haftungsbeschränkungen, Verjährung
Der Vermittler haftet in jedem Fall unbeschränkt für vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachte Schäden, bei arglistigem Verschweigen von Mängeln, sowie für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Auch die Haftung für Schäden aus der Verletzung einer Garantie ist unbeschränkt.
8.1 Bei leicht fahrlässiger Verletzung von Kardinalpflichten ist die Haftung des Vermittlers auf vertragstypische und vorhersehbare Schäden, in jedem Fall auf den dreifachen Wert der gebuchten Reiseleistung begrenzt.
8.2 Außer in den in den Absätzen 1 und 2 genannten Fällen haftet der Vermittler nicht für Schäden, die durch einfache Fahrlässigkeit verursacht wurden.
8.3 Soweit die Haftung des Vermittlers nach den vorstehenden Absätzen ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die Haftung ihrer Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen. |
§9 Schlussklauseln
Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Anwendung des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf (CISG) ist ausgeschlossen. Die Bestimmungen über Fernabsatzverträge finden weder für Veranstaltungstickets noch für Reiseleistungen und Reisevermittlungen Anwendung (§ 312 b Abs. 3 Nr. 6 BGB).
Alleiniger Erfüllungsort für Lieferung, Leistung und Zahlung ist Meerbusch, sofern der Kunde Unternehmer i.S.v. § 14 BGB ist. Sind beide Vertragsparteien Kaufleute, so ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenen Streitigkeiten Meerbusch. Bei grenzüberschreitenden Verträgen wird als ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis die Zuständigkeit der Gerichte in Meerbusch, Bundesrepublik Deutschland, vereinbart. Der Vermittler behält sich das Recht vor, auch jedes andere Gericht anzurufen, dass aufgrund dem EuGVVO (Verordnung EG des Europäischen Rates Nr. 44/2001 vom 20.12.2000) zuständig ist. |
§10 Salvatorische Klausel
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Vermittlungsvertrages lässt die Wirksamkeit des Vermittlungsvertrages im übrigen unberührt. Das gleiche gilt für die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Reisevermittlung. |
Stand: 01.September 2015 |
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